Verwaltung & Vermarktung

Ihr Eigentum in
zuverlässigen Händen.

Vermarktung, die den Wert Ihrer Immobilie kennt — und Hausverwaltung, die sich zurückmeldet. Beides persönlich, beides aus einer Hand.

Danijela Vusić — Inhaberin von Vusić ImmobilienDanijela VusićInhaberin · Erfahrene Hausverwalterin & Immobilienmaklerin
  • IVD-MitgliedImmobilienverband Deutschland, Region West
  • Erlaubnis nach § 34c GewOfür Verwaltung und Vermittlung
  • 10+ Jahre Erfahrungin der Immobilienverwaltung

Moers · Kamp-Lintfort · Neukirchen-Vluyn · Krefeld · Rheinberg · Wesel und Umgebung

Symbolbild: Beratungsgespräch am Tisch mit Blick auf eine Wohnanlage
KI-generiert · Symbolbild

Vermarktung

Verkaufen und vermieten — mit Strategie.

Als Maklerin vermarkte ich Wohnungen und Häuser in Moers, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Krefeld, Rheinberg und Wesel — vom realistischen Angebotspreis über Exposé und Besichtigungen bis zum Notartermin. Und weil ich auch verwalte, kenne ich die Objekte, die ich verkaufe, oft besser als jeder andere Makler.

  • Kostenlose Marktpreiseinschätzung

    Lassen Sie Ihre Immobilie unverbindlich bewerten — Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was am Markt erzielbar ist.

  • Komplette Abwicklung

    Exposé, Unterlagen, Besichtigungen, Käuferauswahl, Notar — Sie geben den Schlüssel ab, ich übernehme den Rest.

  • Vermietung inklusive

    Auch für Vermietung: Mietpreis-Einschätzung, Besichtigungen, Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung und Übergabe.

  • Der Verbund-Vorteil

    Bei verwalteten Objekten liegen Protokolle, Abrechnungen und Unterlagen bereits vollständig vor — das beschleunigt jeden Verkauf messbar.

Unser Anspruch

Vier Gründe, warum Gemeinschaften wechseln.

Wir kennen sie alle — deshalb steht hier, was Sie bei uns stattdessen bekommen. Mit Frist und Zahl, nicht mit Adjektiven.

  • „Niemand ist erreichbar."

    Antwort innerhalb eines Werktags

    Sie erreichen immer dieselbe Person. Keine Warteschleife, kein wechselnder Sachbearbeiter.

  • „Beschlüsse passieren einfach nicht."

    Umsetzungsstand zu jeder Versammlung

    Jeder Beschluss bekommt einen Status. Was offen ist, steht schwarz auf weiß — auch wenn es unbequem ist.

  • „Man weiß nie, wohin das Geld geht."

    Drei Angebote ab 5.000 €

    Bei größeren Aufträgen sehen Beirat und Gemeinschaft die Vergleichsangebote, bevor entschieden wird.

  • „Ständig kommen Zusatzkosten."

    Sonderleistungen vorab beziffert

    Was nicht in der Grundvergütung steckt, steht im Vertrag — mit Preis, nicht mit „nach Aufwand“.

Was wir verwalten

Drei Arten der Verwaltung — eine Ansprechpartnerin.

Vorbereiteter Versammlungsraum mit Unterlagen für eine Eigentümerversammlung

Für Eigentümergemeinschaften

WEG-Verwaltung

Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschlussumsetzung und die Instandhaltung Ihrer Anlage — mit einer Ansprechpartnerin, die Ihre Gemeinschaft kennt.

  • Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Beschluss-Sammlung und Umsetzung
  • Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern
  • Fester Partner-Hausmeisterservice: Treppenhausreinigung und Gartenpflege auf Wunsch aus einer Hand
Gepflegtes Treppenhaus eines Wohnhauses mit Briefkastenanlage

Für Eigentümer ganzer Häuser

Mietverwaltung

Vom Mieterwechsel über die Betriebskostenabrechnung bis zur Mängelbeseitigung. Sie bekommen Ihre Mieteinnahmen — den Rest übernehmen wir.

  • Mieterauswahl, Übergabe und Abnahme
  • Mietinkasso und Mahnwesen
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • Mängelmanagement und Instandhaltung
  • Fester Partner-Hausmeisterservice: Treppenhausreinigung und Gartenpflege auf Wunsch aus einer Hand
Frisch renovierte leere Mietwohnung mit Parkettboden und Schlüsseln am Fenster

Für Kapitalanleger

Sondereigentumsverwaltung

Sie besitzen einzelne vermietete Wohnungen in einer Anlage? Wir kümmern uns um Ihre Einheit — auch dann, wenn die Gemeinschaft von jemand anderem verwaltet wird.

  • Mietverhältnis Ihrer einzelnen Einheit
  • Abstimmung mit der WEG-Verwaltung
  • Jahresabrechnung für Ihre Steuererklärung
  • Ansprechpartnerin für Ihren Mieter

Verwalterwechsel

Wechseln ist einfacher, als die meisten denken.

Seit der WEG-Reform kann die Gemeinschaft ihren Verwalter mit einfacher Mehrheit abberufen — ein wichtiger Grund ist dafür nicht nötig. Was wirklich zählt, ist die richtige Reihenfolge. Diese vier Schritte können Sie im Beirat so weitergeben.

  1. 01Angebot einholen

    wenige Tage

    Sie nennen uns Einheitenzahl, Baujahr und Ort. Wir schicken ein Angebot, das der Beirat in der Versammlung vorlegen kann.

  2. 02Beschluss in der Versammlung

    Tagesordnungspunkt

    Die Gemeinschaft beschließt Abberufung und Neubestellung. Seit der WEG-Reform genügt dafür die einfache Mehrheit.

  3. 03Übergabe der Unterlagen

    4–8 Wochen

    Wir fordern Verwaltungsunterlagen, Beschluss-Sammlung und Abrechnungen bei der bisherigen Verwaltung an und prüfen sie auf Vollständigkeit.

  4. 04Konten und Vollmachten

    zum Stichtag

    Gemeinschaftskonten werden übertragen, Versicherungen und Verträge überprüft. Ab dem Stichtag läuft alles über uns.

Klare Aufteilung

Was wir übernehmen — und was bei Ihnen bleibt.

Eine Verwaltung entscheidet nicht anstelle der Gemeinschaft. Sie bereitet vor, setzt um und haftet dafür, dass es korrekt läuft.

Das übernehmen wir

  • Vorbereitung, Einladung und Leitung der Eigentümerversammlung
  • Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschluss-Sammlung
  • Zahlungsverkehr über das Gemeinschaftskonto
  • Beauftragung von Handwerkern und Kontrolle der Ausführung
  • Versicherungsschäden melden und begleiten
  • Ansprechpartnerin für Eigentümer, Mieter und Dienstleister

Das bleibt bei Ihnen

  • Beschlüsse fassen — die Gemeinschaft entscheidet, wir setzen um
  • Beirat: Prüfung der Jahresabrechnung
  • Grundsatzentscheidungen zu größeren Sanierungen
  • Zahlung des Hausgelds nach Wirtschaftsplan
Danijela Vusić, Hausverwalterin und Immobilienmaklerin

Ihre Ansprechpartnerin

Eine Verwaltung ist kein Callcenter. Sie rufen an — und sprechen mit der Person, die Ihr Haus kennt.

Danijela VusićErfahrene Hausverwalterin & Immobilienmaklerin

Mit rund zehn Jahren Erfahrung in der Immobilienverwaltung kennt sie als Verwalterin den Alltag im Haus — und als Maklerin den Markt am Niederrhein. Damit dabei kein Interessenkonflikt entsteht, gilt eine klare Regel: Eine Vermittlung im verwalteten Bestand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des einzelnen Eigentümers — nie als Erwartung an die Gemeinschaft.

Qualifikation & Absicherung

Woran Sie eine seriöse Verwaltung erkennen.

Diese vier Punkte sollten Sie bei jeder Verwaltung erfragen, bevor Sie sie bestellen — auch bei uns.

Erlaubnis nach § 34c GewO

Liegt für beide Tätigkeiten vor — Vermittlung und Wohnimmobilienverwaltung. Erteilt vom Kreis Wesel, Der Landrat.

Qualifikation in Verwaltung & Vermarktung

Zertifikat „Geprüfte Wohnimmobilienverwalterin“ der DFI — Deutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft — und Zertifikat „Immobilienmaklerin“ der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe.

Vermögensschadenhaftpflicht

Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter bei der Markel Insurance SE — 500.000 € je Versicherungsfall, 1 Mio. € je Versicherungsjahr.

Mitglied im IVD

Vusić Immobilien ist Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD), Region West — dem Berufsverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen.

Häufige Fragen

Was Beiräte uns zuerst fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns — info (at) vusic-immobilien.de

Wie viel kostet eine Hausverwaltung?

Die Vergütung richtet sich nach Zahl der Einheiten, Zustand und Alter der Anlage sowie dem Umfang, den Sie wünschen. Wir nennen Ihnen einen Festbetrag pro Einheit und Monat und listen auf, was darin enthalten ist — und was nicht. Für ein belastbares Angebot brauchen wir vier Angaben: Anzahl der Einheiten, Baujahr, Ort und ob aktuell eine Verwaltung besteht.

Können wir unsere Verwaltung überhaupt wechseln?

Ja. Seit der WEG-Reform kann die Eigentümergemeinschaft den Verwalter mit einfacher Mehrheit abberufen — dafür ist kein wichtiger Grund nötig. Wichtig ist die saubere Reihenfolge: Abberufung und Neubestellung gehören auf die Tagesordnung, danach folgt die Übergabe der Unterlagen. Wir begleiten Sie durch beides.

Was passiert, wenn die alte Verwaltung nicht herausrückt?

Das kommt vor. Die Herausgabe der Verwaltungsunterlagen ist Pflicht — wir fordern schriftlich mit Frist an und dokumentieren, was fehlt. In hartnäckigen Fällen ist der Weg über einen Anwalt möglich; meist genügt aber eine bestimmt formulierte Fristsetzung.

Verwalten Sie auch kleine Gemeinschaften?

Ja. Gerade kleine Gemeinschaften fallen bei großen Verwaltungen oft hinten runter, weil sie sich rechnerisch nicht lohnen. Genau dort ist eine persönlich geführte Verwaltung im Vorteil — Sie sprechen mit der Person, die Ihre Anlage tatsächlich kennt.

Sie sind auch Maklerin — ist das nicht ein Interessenkonflikt?

Nein — es ist eine klare Aufteilung: Verwaltung und Vermarktung sind zwei getrennte Aufträge, und eine Vermittlung im verwalteten Bestand übernehme ich nur auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Eigentümers, nie als Bedingung der Verwaltung. Für Verkäufer ist der Verbund ein Vorteil: Unterlagen, Protokolle und Abrechnungen liegen bereits vollständig vor.

Wie schnell können Sie übernehmen?

Nach dem Beschluss der Gemeinschaft richtet sich der Zeitpunkt vor allem danach, wie zügig die bisherige Verwaltung die Unterlagen übergibt — üblich sind vier bis acht Wochen. Den Stichtag legen wir gemeinsam fest, damit Abrechnungszeiträume sauber getrennt bleiben.

Angebot

Vier Angaben genügen für ein Angebot.

Anzahl der Einheiten, Baujahr, Ort und ob aktuell eine Verwaltung besteht — mehr brauchen wir nicht, um Ihnen einen belastbaren Preis pro Einheit zu nennen. Kein Termin nötig, keine Verkaufsgespräche.

Lieber direkt schreiben?

info (at) vusic-immobilien.de

Für eine Ersteinschätzung genügen die Eckdaten Ihrer Anlage — Unterlagen brauchen wir erst, wenn es konkret wird.

Zum Objekt

Unverbindlich. Wir melden uns am nächsten Werktag.